EU-Kennzeichenplficht von Textiletiketten | Applik.de

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Die in den Umlauf gebrachten Textilprodukte müssen lt. der EU-Richtlinie Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments gekennzeichnet werden. Für die Kunden müssen die Informationen direkt ersichtlich sein. Das bedeutet, alle relevanten Daten bzw. Informationen über die Textilfasern bzw. Zusammensetzung müssen aufgenommen und ersichtlich für den Kunden dargestellt werden.

Die Gefahr einer Abmahnung bzw. Schadensersatzansprüche seitens der Käufer sind gegeben und sollten tunlichst vermieden werden. Durch Nutzung der entsprechenden Applik.de Textiletiketten kann dieser Umstand vermieden werden und spart Dir schlussendlich sehr viel Geld, Ärger und Zeit.

Applik.de Textil- und Gewerbeetiketten für Ihren individuellen Bedarf.

Hier ist der Link zur o. g. EU-Verordnung: 2017_05_Merkblatt_Textilkennzeichnung-1.pdf